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Tarif & Arbeitsrecht

Elektronische Krankmeldung

Der Bundesrat hat am 08.11.2019 dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) III zugestimmt. Alleine mit der Abschaffung der sogenannten gelben Zettel und den Hotelanmeldungen in Papierform sowie weiteren Maßnahmen wie der Erleichterung bei der Umsatzsteuervoranmeldung für Gründer entlastet das BEG III gerade kleine und mittlere Unternehmen um ca. 1,2 Mrd. Euro jährlich. Das BEG III enthält einige kleinere Änderungen auch im Arbeitsrecht.

Das Gros der Entlastung im Arbeitsrecht entfällt u. a. auf die folgende Maßnahme:

Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung

Status quo: Arbeitnehmer müssen derzeit ihre Krankschreibungen bei ihrem Arbeitgeber noch in Papierform einreichen. Der manuelle Bearbeitungsaufwand ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß.

Erleichterung durch BEG III: Mit dem BEG III wird ein elektronisches Meldeverfahren eingeführt, das die Einreichung des "gelben Zettels" ersetzt. Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung.