FAQ des BMF zur Energiepreispauschale veröffentlicht
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 hat der Koalitionsausschuss eine sog. Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro beschlossen für alle einkommensteuerpflichtig Beschäftigten der Steuerklassen I-V bzw. für Arbeitnehmer, die nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen. Die Auszahlung soll über den Arbeitgeber erfolgen.
Das Bundesministerium für Finanzen hat dazu nunmehr einen ausführlichen Fragen- und Antworten-Katalog (kurz FAQ) veröffentlicht. Dort finden sich Erläuterungen u.a. zur Anspruchsberechtigung, Entstehung des Anspruchs sowie der Auszahlung durch den Arbeitgeber.
Den Fragen- und Antworten-Katalog finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html
Den gesamten Text von Gesetzesbeschluss und Drucksache finden Sie unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0201-0300/205-22.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Sollten Sie weitere Fragen haben, die sich durch die FAQ nicht beantworten lassen, wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.