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Tarif & Arbeitsrecht

FAQ des BMF zur Energiepreispauschale veröffentlicht

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 hat der Koalitionsausschuss eine sog. Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro beschlossen für alle einkommensteuerpflichtig Beschäftigten der Steuerklassen I-V bzw. für Arbeitnehmer, die nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen. Die Auszahlung soll über den Arbeitgeber erfolgen.

Das Bundesministerium für Finanzen hat dazu nunmehr einen ausführlichen Fragen- und Antworten-Katalog (kurz FAQ) veröffentlicht. Dort finden sich Erläuterungen u.a. zur Anspruchsberechtigung, Entstehung des Anspruchs sowie der Auszahlung durch den Arbeitgeber.

Den Fragen- und Antworten-Katalog finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html

Den gesamten Text von Gesetzesbeschluss und Drucksache finden Sie unter:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0201-0300/205-22.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Sollten Sie weitere Fragen haben, die sich durch die FAQ nicht beantworten lassen, wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.