Bundestag beschließt Novelle des Energiesicherungsgesetzes
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes beschlossen, um das Gesetz an die aktuellen Herausforderungen infolge des Ukraine-Krieges und der Energiemangellage anzupassen.
Aus Sicht des bbs und auch weiterer energieintensiver Branchen ist eine kritische Änderung die Einführung einseitiger Preisanpassungsrechte für Energieversorger bei einer Gasmangellage. Mit dieser Regelung soll eine Zahlungsunfähigkeit von Energieversorgern in Folge sprunghafter Gaspreisanstiege und ein entsprechender Dominoeffekt auf den Energiemärkten vermieden werden.
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf das Rundschreiben nebst Anlage.