Stakeholderkonferenz Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Erste Stakeholderkonferenz des Umweltministeriums (MULNV) gibt einen Überblick über die Prozessorganisation der Beteiligung für den 3. Bewirtschaftungsplan.
Am 22. Januar fand im Umweltministerium NRW die erste Stakeholderkonferenz zur WRRL statt. Diese dient der strategischen Begleitung der Fortschreibung und Umsetzung des Bewirtschaftungsplans in NRW.
Zunächst wurden die Ergebnisse des sog. „Fitness Check“ dargestellt. Der „Fitness Check“ ist in Art. 19 Abs. 2 der Richtlinie verankert und sieht vor, dass sich die im Jahr 2000 verabschiedete Richtlinie nach 19 Jahren einer Überprüfung stellen muss, die klären soll, ob sie nach wie vor geeignet ist, die Erwartungen zum Schutz der europäischen Gewässer zu erfüllen.
Das Ergebnis der im letzten Jahr durchgeführten Überprüfung zeigt, dass die Ziele der WRRL weiterhin zweckmäßig und Verbesserungen in Teilbereichen erkennbar sind, es jedoch zu einer starken zeitlichen Verzögerung der Zielerreichung kommt.
Im Zentrum der Konferenz stand in der Folge die Frage nach der weiteren Ausgestaltung des Beteiligungsprozesses. Grundsätzlich soll zweimal jährlich eine Stakeholderkonferenz stattfinden, die den Status Quo darstellt. Parallel finden Arbeitsgruppen statt, wovon sich eine mit dem Thema Oberflächengewässer und eine weitere Arbeitsgruppe mit dem Grundwasser beschäftigen wird.
Zusätzlich werden zu relevanten Bewirtschaftungsthemen Fachgespräche mit dem Ministerium angeboten. Wir sind aufgefordert, bis zum 5. Februar Themenvorschläge für solche Fachgespräche zu benennen. Sollten Sie hierzu Hinweise oder Anregungen haben, können Sie uns diese telefonisch mitteilen oder per Mail an david.tigges@vero-baustoffe.de richten.
Über die konkreten Ausführungen zum Stand der Umsetzung der WRRL und zu den Monitoring-Ergebnissen hinsichtlich des Zustands der Oberflächengewässer und der Grundwasserkörper informieren wir Sie, sobald die Unterlagen des Ministeriums vorliegen.