Entwurf der künftigen EU-Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie veröffentlicht
Die EU-Kommission hat Anfang der Woche einen Entwurf der „Beihilfeleitlinien für Klima, Umweltschutz und Energie 2022“ veröffentlicht. Diese Beihilfeleitlinien sollen ab 1. Januar 2022 die derzeit noch übergangsweise gültigen „Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2013-2020“ ersetzen.
Für die Baustoffindustrie sind sie sehr relevant, da verschiedene industriepolitische Entlastungen an die beihilferechtlichen Vorgaben der EU gebunden sind (u.a. die Besondere Ausgleichsregelung des EEG). Besonders hervorzuheben ist, dass die EU-Kommission die Methodik zur Bestimmung der beihilfeberechtigten Sektoren u.a. für die EEG-Umlageentlastung ändern will. Dadurch sind im derzeitigen Entwurf neben weiteren Sektoren auch einige Branchen der Baustoffindustrie nicht mehr in der entsprechenden Sektorenliste aufgeführt.
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf das bbs-Rundschreiben.