Der neue EU-Unternehmensbegriff in den Statistiken
Mit Newsletter vom 26.02.2021 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass das Statistische Bundesamt einen neuen EU-Unternehmensbegriff in den amtlichen Strukturstatistiken einführt. Danach findet ab dem Berichtsjahr 2021 (d.h. mit Erscheinungsjahr 2023) ein erweiterter Unternehmensbegriff Anwendung, der sich nicht mehr wie bisher auf die kleinste rechtliche Einheit bezieht, sondern auf autonome, am Markt aktive Einheiten.
Die Einführung des EU-Unternehmensbegriffs hat zum Teil deutliche Auswirkungen auf die Daten der bbs-Branchen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem bbs-Rundschreiben und der Tabelle "bbs-Branchen".