Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) überarbeitet
Mit Fassung vom 01.08.2019 hat die Bundesagentur für Arbeit ihre fachlichen Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aktualisiert.
Dabei wurden Änderungen insbesondere zu folgenden Themen vorgenommen:
- Formerfordernis der Konkretisierung des Leiharbeitnehmers (1.1.6.7 Abs. 2)
- Folgerungen zur Überlassungshöchstdauer (1.2.1 Abs. 4)
- Bestimmung des vergleichbaren Arbeitnehmers (8.1 Abs. 5)
- Inbezugnahme von Flächentarifverträgen der Zeitarbeit sowohl für Einsatzzeiten wie für Nichteinsatzzeiten (8.5 Nr. 6)
- Voraussetzung der Rechtsfolge des § 9 Abs. 1 Nr. 1a bei Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 (9. Abs. 5)
- Arbeit auf Abruf (11. Abs. 8)
- Schriftformerfordernis des Überlassungsvertrages (12. Abs. 1 und 2)
Den vollständigen Text finden Sie auf der Internetseite der Agentur und unter folgendem Link:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-AUeG_ba016586.pdf