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Tarif & Arbeitsrecht

Erneute Aktualisierung der FAQ der BDA zum Thema Krieg in der Ukraine

Die seitens der BDA veröffentlichten FAQ zum Thema „Krieg in der Ukraine“ befinden sich nunmehr auf dem Stand vom 13. Juni 2022.

Die BDA beschäftigt sich dabei mit folgenden Fragen:

1. Können vom Krieg in der Ukraine Geflüchtete ohne Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen
2. Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen? Welche Nachweise sind erforderlich?
3. Was passiert mit ukrainischen Staatsangehörigen, die sich bereits in Deutschland aufhalten und deren Aufenthaltstitel ausläuft?
4. Welchen Aufenthaltstitel können aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Personen erhalten?
5. Welcher Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung besteht mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG?
6. Welcher Zugang zu Schule und Hochschule besteht?
7. Wie sieht der Krankenversicherungsschutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aus? (RS des GKV SV vom 20. Mai 2022)
8. Wie sind ukrainische Saisonarbeiter zu bewerten (Feststellen der Berufsmäßigkeit)?
9. Was geschieht, wenn Beschäftigte aufgrund von Hilfseinsätzen nicht rechtzeitig wieder ihre Arbeit aufnehmen?
10. Gibt es Freistellungsansprüche für freiwillige Helfer oder freiwillige Kämpfer?
11. Was können Unternehmen und ihre Beschäftigten tun, um konkret zu unterstützen?
12. Kann Kurzarbeitergeld gewährt werden, wenn es in Folge der Ukraine-Krise zu Arbeitsausfällen kommt?
13. Welche Hilfen stellt die Bundesregierung für besonders von den Folgen des Kriegs in der Ukraine betroffene Unternehmen bereit?
14. Was geschieht mit dem Arbeitsverhältnis, wenn Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit zum Wehrdienst einberufen werden?
15. Welche aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten haben Menschen russischer Staatsangehörigkeit als Schutzsuchende oder im Rahmen der Erwerbsmigration in Deutschland?

Bei diesbezüglichen Fragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.