Unterstützende Maßnahmen der deutschen Finanzbehörden
Die deutschen Finanzbehörden stellen als unterstützende Maßnahme erste Erleichterungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen in Aussicht.
So reagierte z. B. das Sächsische Staatsministerium der Finanzen am 9. März 2020 in einer Mitteilung (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/234840) auf sich abzeichnende Beeinträchtigungen von Unternehmen durch den Hinweis auf bereits bestehende steuerliche Hilfsangebote der sächsischen Finanzämter, darunter:
- Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer;
- Stundung fälliger Steuerzahlungen;
- Erlass von Säumniszuschlägen;
- Vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.
Dem schlossen sich in der Folge weitere Landesfinanzministerien (Thüringen, Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg) an.
Es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Finanzämter für eine zügige und großzügige Bearbeitung entsprechender Anträge durch die obersten Landesfinanzbehörden sensibilisiert wurden. Darüber hinaus wird dem Vernehmen nach derzeit auf Ebene des Bundesfinanzministeriums ein bundeseinheitliches Schreiben zu steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entworfen.
Betroffenen Unternehmen wird daher – auch seitens der lokalen Industrie- und Handelskammern – empfohlen, sich mit ihren laufenden Steuerberatern in Verbindung zu setzen und die sich steuerverfahrensrechtlich anbietenden Sofortmaßnahmen (ggf. bieten sich über die o. g. Maßnahmen hinaus weitere Steuererlass- und Fristverlängerungsmöglichkeiten) zügig zu ergreifen, um Liquiditätsengpässen vorzubeugen bzw. diese abzumildern. Entsprechende Antragsformulare finden sich unter https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare.
Ferner sei auf die Seite des BMF verwiesen, der laufend aktuelle Hinweise entnommen werden können: (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html).
Des Weiteren erreichten uns gestern ein BMF-Schreiben sowie die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder.
(Ansprechpartner: Raimo Benger)