Forschungszulage durch das NRW-Wirtschaftsministerium
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) informiert über ein neues bundesweites Förderinstrument, die steuerliche Forschungs- und Entwicklungszulage (FZul).
Das Instrument zielt auf FuE-Vorhaben in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung und berücksichtigt Unternehmen jeder Größenordnung und Branche. Die konkrete Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Personalaufwendungen für das jeweilige Vorhaben.
Ein besonderes Merkmal ist hier, dass auch die Auftragsforschung einbezogen wurde, also z.B. bei inländischen und ausländischen Hochschulen. Das zielt insbesondere auf die mittelständischen Betriebe, die keine eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen vorhalten. Hier kann die Forschungszulage vor und während des Projekts und auch im Nachgang beantragt werden.
Denkbar ist auch eine Förderung technologieoffener Entwicklungsvorhaben, die schnell umgesetzt werden müssen.
Durch Anrechnung der Forschungszulage auf die Steuerschuld kann diese auch als Steuererstattung (tax credit) ausgezahlt werden. Das begünstigt insbesondere Unternehmen, die sich in einer Verlustphase befinden und deshalb keine oder nur wenig Steuern zahlen, und ist daneben auch für Start-ups in der Anfangsphase attraktiv.
Die Bedingungen der Inanspruchnahme der Forschungszulage sowie weitere Informationen wurden durch das MWIDE in einem zusammenfassenden Text bereitgestellt.