Forschungszulagengesetz (FZulG)
Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, FZulG) in Kraft getreten, welches die steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) ermöglicht.
Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind. Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, die nicht von der Besteuerung befreit sind und FuE-Vorhaben durchführen. Die Forschungszulage ist unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation des Unternehmens.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten bbs-Rundschreiben, dem Info-Flyer der BSFZ und dem Schreiben des BMF.