Fridays for Future – Klimademonstration ist kein „Streik“ im Sinne einer Arbeitskampfmaßnahme!
Klimademonstrationen sind grundsätzlich kein Streik nach allgemeinem arbeitsrechtlichem Verständnis und dürfen daher das Arbeitsverhältnis nicht beeinträchtigen. Ein Fernbleiben von der Arbeit kann hier einen (u. U. abmahnungswürdigen) Vertragsverstoß darstellen.
Die Bewegung Fridays for Future ruft für den heutigen Freitag, den 20.09.2019, verschiedentlich zu einem Klima-„Streik“ auf. Losgelöst von der Bezeichnung durch die Veranstalter und Teilnehmer selbst handelt es sich bei diesen Aktionen in der Regel nicht um Arbeitskämpfe oder „Streik“-Maßnahmen nach allgemeinem arbeitsrechtlichem Verständnis. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen darf daher das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht beeinträchtigen. Besteht Pflicht zur Arbeitsleistung kann das Fernbleiben von der Arbeit u. U. einen Vertragsverstoß darstellen, der arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, z. B. eine Abmahnung.
Sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Arbeitnehmer pflichtwidrig der Arbeit fernbleibt, ist eine Dokumentation solcher Anhaltspunkte ratsam.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.