1. Frischbeton-Lehrgang vom 11.01. bis 15.01.2021 in Mellendorf
In der Woche vom 11.01. bis 15.01.2021 führt die Fachgruppe Transportbeton / Betonförderer im vero - Verband der Baustoff- und Rohstoffindustrie e.V. den Frischbeton-Lehrgang erneut in Mellendorf durch.
Die Lehrgangsinhalte sind auf die aktuellen Baustoffnormen, insbesondere DIN EN 206-1/DIN 1045-2, zur Schulung Ihrer Mitarbeiter auf die sich daraus ergebenden Anforderungen in der Praxis ausgerichtet. Einzelheiten können Sie dem Programm entnehmen. Die Teilnahme am Frischbeton-Lehrgang wird vom Technischen Ausschuss der Fachgruppe ausdrücklich auch für Mitarbeiter empfohlen, die den Lehrgang in den zurückliegenden Jahren bereits besucht haben.
Die Anfahrbeschreibung finden Sie im Hausprospekt des ABZ Mellendorf.
Zielgruppe für den Frischbeton-Lehrgang sind Mischmeister, Disponenten, Werkleiter, Baustoffprüfer, Prüfstellenpersonal, Vertriebsmitarbeiter und Fahrmischer-Fahrer mit Berufserfahrung.
Der Lehrgang wird täglich ganztägig durchgeführt und endet am Freitag, 15.01.2021 mit einer schriftlichen Prüfung. Die Lehrgangsgebühren je Teilnehmer betragen für Mitglieder des vero - Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. 169,00 €, für Nichtmitglieder 209,00 €, jeweils einschließlich kalter Pausengetränke, jedoch ausschließlich Verpflegung und Unterkunft.
Unterkunftsmöglichkeiten in der Umgebung des ABZ Mellendorf können bei Bedarf zum Preis von 84,00 € / Nacht inkl. Parken/WLAN zzgl. 4,90 €/Frühstück vermittelt werden.
Den Teilnehmern wird die Möglichkeit geboten, Mittagessen (Einzelmarke 5,00 €, Wochenblock 22,00 € inkl. Lunchbeutel am Freitag) und Abendessen (Einzelmarke 5,00 €) im Speiseraum des Ausbildungs-Zentrums einzunehmen.
Über Ihre Anmeldungen bis spätestens 11. Dezember 2020 freuen wir uns.
Pandemiebedingt ist die Teilnehmerzahl auf 39 Personen begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt.
Zusammen mit unserer Lehrgangsbestätigung erhalten Sie eine Rechnung.
Wir weisen darauf hin, dass der Lehrgang pandemiebedingt u.U. ausfallen kann oder nur verkürzt durchgeführt wird. In diesen Fällen werden Lehrgangsgebühren, soweit sie nicht für entstandene Kosten bereits aufgewendet wurden, ggf. anteilig erstattet.
Während des Lehrganges sind von den Teilnehmern die vorgegebenen Maßnahmen zur Corona-Prävention der Bildungs- und Tagungszentren der Bauwirtschaft zu beachten. Das Ausfüllen und Unterschreiben einer Selbstverpflichtung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang.
Das Programm und das Anmeldeformular können Sie bei Bedarf auch unter http://www.buevnord.de/index.php?idcat=4 herunterladen.