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aus den Mitgliedsbetrieben

Probleme mit Führerscheingültigkeit bei ukrainischen Mitarbeitern

Unternehmer hatten sich an uns mit folgendem Problem gewandt:

Sie stellten als Betonpumpenmaschinisten ukrainische Flüchtlinge ein, die über LKW- und PKW-Führerscheine ihres Landes verfügten.

Diese Führerscheine haben nach geltendem Recht eine 6- bis 12-monatige Gültigkeit auch in Deutschland.

Unternehmern wurde mitgeteilt, dass diese Führerscheine nach Ablauf der Zeit umgeschrieben werden könnten.

Dies ist jedoch nicht der Fall, vielmehr müssen die Mitarbeiter die theoretische und die praktische Prüfung erneut ablegen.

Gemeinsam mit dem Bundesvorstand der IG BAU haben wir uns im Sinne unserer Mitgliedsunternehmen an das Krisenzentrum der Bundesanstalt für Arbeit gewandt.

Von hier kam die Mitteilung, dass man sich kurzfristig gemeinsam mit dem Bundesarbeitsminister an den Bundesverkehrsminister wenden wird, um Abhilfe zu schaffen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Raimo Benger.