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Energieversorgungslage

Weitere Informationen zum Fuel Switch und BImSchG-Ausnahmen

Mit Blick auf die angespannte Energieversorgungslage und die Maßnahmen im Rahmen des Notfallplans Gas wurden bei unternehmer nrw zuletzt verschiedene Fragen, Unsicherheiten und Abstimmungsbedarfe diskutiert.

Hierbei haben Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) sowie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) einen aktuellen Stand der Energieversorgungslage gegeben und weitere potenzielle Maßnahmen sowie rechtliche Rahmenbedingungen erörtert. Die hierbei gezeigten Präsentationen stellen wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung:

1: MWIKE „Aktuelle rechtliche Situation Fuel Switch

2: MWIKE „Aktuelle Situation der Gasversorgung

3: MUNV „Brennstoffträgerwechsel“.

Zudem erhalten Sie einen weiteren Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), vom 19.07.2022, zur Umstellung der Befeuerung von Gas auf Erdöl bei Dampfkesselanlagen.

Weiterhin stellen wir Ihnen ein gemeinsames Schreiben vom Wirtschafts- und Umweltministerium NRW zur Verfügung, mit dem die nachgeorderten Behörden auf Bundes-Immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen hingewiesen werden sowie einen aktuellen Erlass des MUNV zu den Ausnahmeregelungen.

Zur weiterführenden Information finden Sie zudem eine Stellungnahme des BDI zu den Entwürfen des Bundesumweltministeriums vom 08.08.2022 zur Beschleunigung des Fuel Switches und weiterer Gaseinsparprojekte. Der BDI weist darin insbesondere darauf hin, dass das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) noch erhebliche Defizite für den Fall aufweisen, dass die Unternehmen ihre Anlagen jetzt schnellstmöglich auf andere Energieträger als Erdgas umstellen wollen bzw. sonstige Gaseinsparprojekte durchführen wollen. Auch die Abweichungsrechtsverordnung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 EnSiG ist noch nicht erlassen worden, um den Weg für die Notfallregelungen freizumachen. Der BDI hat die Stellungnahme am 10.08.2022 an das BMWK und das BMUV übersandt.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.