Informationen zum Fuel Switch und BImSchG-Ausnahmen
In den letzten Wochen hat der BDI in der "Trilogrunde" mit BMWK und BMUV intensiv über Lösungsmöglichkeiten für den Fuel Switch von Industrieanlagen, Gaseinsparprojekten und Aufrechterhaltung der Industrieproduktion in der Gasmangellage diskutiert. Die Bundesregierung hat dem BDI dazu neue Regelungsentwürfe übersendet, die den Zwischenstand der Verhandlungen zum Immissionsschutzrecht widerspiegeln. Sie finden die Entwürfe anbei zu Ihrer Information:
- Entwurf zur Änderung des BImSchG
- Entwurf zur Änderung der 4. BImSchV
- Entwurf zur Änderung der 44. BImSchV
- Entwurf zur Änderung der 30. BImSchV
- Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/2594)
- Begründungen zu den neuen, am 12.07.2022 in Kraft getretenen §§ 31 a-d BImSchG (Teil des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes). Diese sind in dem Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/2664) enthalten (ab Seite 10 unten)
Zudem stellen wir Ihnen nochmals die Zusammenfassung der aktuellen, rechtlichen Situation zum Fuel-Switch (BImSchG, EnSiG), erstellt durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, zur Verfügung.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.