Update Geologiedatengesetz
Der Vermittlungsausschuss kann sich nicht eigenmächtig mit einem Gesetzesvorhaben befassen. Er hat kein Selbstbefassungsrecht. Er kann erst dann tätig werden, wenn er vom Bundesrat, vom Bundestag oder von der Bundesregierung zu einem bestimmten Gesetzesvorhaben angerufen wird. Es ist davon auszugehen, dass nun die Bundesregierung den VA anruft, da ansonsten das Gesetz bereits jetzt gescheitert wäre.
Das VA-Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Frist:
Die Anrufung durch Bundestag und Bundesregierung ist an keine Frist gebunden. Allerdings sollen Bundestag und Bundesregierung in angemessener Frist über ein Einberufungsverlangen entscheiden.
Gegenstand:
- Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses kann zunächst eine Änderung oder Ergänzung des Gesetzes verlangt werden. Die Anrufung kann dabei auf einzelne Vorschriften des Gesetzes begrenzt werden. Die übrigen Regelungen des Gesetzes muss der Ausschuss dann als endgültig hinnehmen.
- Zulässig ist aber auch ein Antrag auf grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Der Bundesrat kann seine ablehnende Haltung gegenüber einem Gesetzesbeschluss auch durch einen Antrag auf Aufhebung zum Ausdruck bringen. Im vorliegenden Fall hat der Bundesrat dem Gesetz jedoch lediglich „nicht zugestimmt“.
- Dem Bundestag ist ein Antrag auf grundlegende Überarbeitung des Gesetzes nicht möglich: Ihm ist das Recht zur Anrufung des Ausschusses nur zu dem Zweck eingeräumt, das Scheitern des von ihm beschlossenen Gesetzes zu verhindern; ansonsten würde er sich mit seinem eigenen Gesetz in Widerspruch setzen. Gleiches gilt auch für das Anrufungsbegehren der Bundesregierung. Diese wird nämlich nicht nur in politischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht als "auf der Seite des Bundestages stehend" betrachtet.
Ablauf der Sitzungen:
Die Sitzungen des Vermittlungsausschusses sind nicht öffentlich. Für den Vermittlungsausschuss gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit seiner Beratungen. Die Vertraulichkeit der Beratungen erstreckt sich auch auf die Sitzungsprotokolle des Vermittlungsausschusses. Dem Vermittlungsausschuss ist keine verfassungsrechtliche oder einfachgesetzliche Frist für den Abschluss seiner Beratungen gesetzt.
Die Mitglieder des VA finden Sie hier https://www.vermittlungsausschuss.de/VA/DE/mitglieder/bundesrat-mitglieder/vermittlungsausschuss-bundesrat-liste-mit-stellvertreter-node.html;jsessionid=5D5BA419E3AD7BE71E13D7E181E7158C.1_cid382.
Mögliche Ergebnisse der Beratungen:
- Einigungsvorschlag auf Änderung oder Aufhebung des Gesetzes,
- Einigungsvorschlag auf Bestätigung des Gesetzes,
- ohne Einigungsvorschlag,
- Erledigung durch die Rücknahme der Anrufung,
- Erledigung durch nicht abschließenden Beratung bis zum Ende einer Wahlperiode des Bundestages (Diskontinuität).
Weiteres Verfahren:
Empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das Gesetz zu ändern, so muss dieser Vorschlag zunächst im Bundestag angenommen werden; der geänderte Gesetzesbeschluss wird dann dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet. Lehnt der Bundestag die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses hingegen ab, hat sich der Bundesrat mit dem ursprünglichen (unveränderten) Gesetzesbeschluss des Bundestages nochmals zu befassen. Schlägt der Vermittlungsausschuss vor, den Gesetzesbeschluss aufzuheben und verfährt der Bundestag entsprechend, ist das Verfahren abgeschlossen und das Gesetz gescheitert. Empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das Gesetz zu bestätigen oder ist das Verfahren ohne Einigung abgeschlossen worden, muss sich nur noch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.
Hat der Bundesrat in dem Gesetzgebungsverfahren - wie in diesem Fall - den Vermittlungsausschuss nicht angerufen, kann er zu dem in der Fassung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses geänderten Gesetzesbeschluss
- den Vermittlungsausschuss anrufen oder
- diesem zustimmen oder
- diesem nicht zustimmen.
Er kann auch dem ursprünglichen (unveränderten) Gesetzesbeschluss
- zustimmen oder
- nicht zustimmen,
aber nicht mehr den Vermittlungsausschuss anrufen. Verweigert der Bundesrat dem Zustimmungsgesetz - auch nach gegebenenfalls bis zu drei Vermittlungsverfahren - die Zustimmung, ist das Gesetz endgültig gescheitert.
Es bleibt also spannend.