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Gesetzliche Änderungen

RLP: Umsetzung Geologiedatengesetz (GeolDG)

Zur Umsetzung des GeolDG in Rheinland-Pfalz hat das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) auf seiner Homepage einen eigenen Bereich eingerichtet:
https://www.lgb-rlp.de/fachthemen/geologiedatengesetz.html

Dort sind zukünftig Bohranzeigen direkt zu übermitteln. Hier finden Sie das Formular und das Merkblatt.

Darüber hinaus schlägt das LGB die Geltendmachung von Geschäftsgeheimnissen vor der Veröffentlichung von Geodaten im Rahmen des GeolDG vor und beabsichtigt dabei folgendes Vorgehen:

Auf Grund der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten im LGB werden die einzelnen Schritte zur Umsetzung des GeolDG priorisiert. Für die Veröffentlichung der Nachweisdaten wird vorgeschlagen:

Neue Daten (ab 30.06.2020):

Nachweisdaten von Unternehmen werden öffentlich bereitgestellt, wenn mit der Anzeige der Untersuchungen nach § 8 GeolDG keine Geschäftsgeheimnisse nachvollziehbar begründet geltend gemacht werden.

Altdaten (vor 30.06.2020):

Gewerbliche Daten aus Bohrungen und aus geologischen Gutachten werden erst bei Anfragen gem. § 21 GeolDG unter Berücksichtigung der §§ 31 und 32 GeolDG kategorisiert und die Dateninhaber angehört. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erfolgt die Veröffentlichung (§ 30 GeolDG) oder die Bereitstellung nach § 19 GeolDG.

Die Geodaten von Unternehmen werden entsprechend der dortigen Kategorisierung eingestuft. Werden von den Datenlieferanten bzw. -inhabern Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht, ist die Begründung (§ 32 GeolDG) zu prüfen. I.d.R. liegen dem LGB keine zusätzlichen Informationen vor, so dass ohne entgegenstehende Hinweise eine weitergehende Prüfung nicht angezeigt ist und aufgrund der mangelhaften Personalausstattung auch nicht erfolgen kann.

Zu dieser vorgeschlagenen Regelung können wir Anregungen und Hinweise mitteilen. Aus unserer Sicht ist der Vorschlag pragmatisch und gut. Falls Sie aus der Praxis Fälle oder Schwierigkeiten sehen, die noch nicht berücksichtigt wurden, teilen Sie uns diese bitte bis zum Donnerstag, dem 15. April 2021, an Dorothea Kaleschke-Weingarten mit.

E-Mail: dorothea.kaleschke-weingarten@baustoffverbaende.de oder
Mobil:  +49 151 205 618 52