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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

Gesetzentwurf zu nationalem Emissionshandel

Am Mittwoch hat die Bundesregierung unter hohem Zeitdruck den Gesetzentwurf zur Umsetzung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) auf den Weg gebracht. Erst am Samstagabend war mit Frist von lediglich einem Werktag eine Verbändeanhörung eingeleitet worden, an der sich unser Dachverband bbs mit einer Stellungnahme beteiligt hat.

Inhaltlich geht der Gesetzentwurf in den für die Baustoffindustrie wesentlichen Aspekten nicht über die bereits bekannten Eckpunkte hinaus. Angesichts des politischen Zeitdrucks werden vielmehr eine Reihe von Verordnungsermächtigungen vorgeschlagen, sodass entscheidende Umsetzungsdetails des nEHS erst im Nachgang (und grundsätzlich ohne Beteiligung des Bundestages) entschieden würden. So wird zwar prinzipiell die Notwendigkeit anerkannt, Brennstoffverbräuche, die bereits vom EU-Emissionshandel erfasst sind, vom nEHS auszunehmen. Wie dies in der Praxis jedoch rechtssicher gelingen soll, bleibt ungeklärt. Ebenso fraglich ist die Umsetzung des notwendigen Carbon-Leakage-Schutzes für Industrieanlagen, die nicht unter den EU-Emissionshandel fallen. Auch weitere Themen, etwa die CO2-Kostenbelastung von Logistikketten oder Werksverkehren, sind nicht adressiert.

Aus Sicht des bbs wird dieses übereilte Entscheidungsverfahren der langfristigen Bedeutung der Klimaschutzgesetzgebung für Wirtschaft und Bürger in Deutschland nicht gerecht. Um verlässliche, praktikable und sachgerechte Lösungen für Industrieanlagen innerhalb und außerhalb des EU-Emissionshandels zu schaffen, sind nach Einschätzung des bbs erhebliche Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf notwendig. Der bbs entwickelt hierzu derzeit mit weiteren Stakeholdern konkrete Vorschläge.