Grundsteuerreform: Zustimmung des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 8. November der Reform der Grundsteuer zugestimmt, nachdem der Bundestag das Gesetzespaket am 18. Oktober 2019 beschlossen hatte.
Verabschiedet wurden die drei Gesetze:
- Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art.72, 105 und 125b), wodurch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und die Länderöffnungsklausel eingeführt wird,
- Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz), das die neuen Bewertungsregeln enthält,
- Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung, das Gemeinden ermöglicht, einen gesonderten, erhöhten Hebesatz für baureife Grundstücke aus „städtebaulichen Gründen“ zu erheben (Grundsteuer C).