Geplante MantelV – KM GmbH Gutachten für RC-Baustoffe NRW (PAK-Feststoffgehalte)
In dem am 17.07.2017 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) veröffentlichten Kabinettsentwurf zur Mantelverordnung (mit ihrem Art. 1 Ersatzbaustoffverordnung (EBV)) sind für Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe) drei Qualitätsklassen verankert.
Hinsichtlich des PAK-Feststoffgehaltes sind dabei folgende Grenzwerte für RC-Baustoffe vorgesehen:
- Für die beste Materialklasse – RC 1 – ein Wert von ≤ 10 mg/kg,
- für RC 2 ≤ 15 mg/kg und
- für RC 3 ≤20 mg/kg.
In dem in Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Produktion und den Einsatz von RC-Baustoffen im Straßen- und Erbau aktuell maßgebenden sog. Verwertererlass NRW (gem. RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV-2-953-26308-IV-8-1573-30052 – vom 09.10.2001) werden derzeit zwei RC-Baustoff-Qualitätsklassen geregelt.
In NRW gelten dabei bzgl. des PAK-Feststoffgehaltes nachfolgende Grenzwerte:
- für die beste Materialklasse – RCL I – ≤ 15 mg/kg (≤ 20 mg/kg, Eluat (≤ 5 µg/l)) und
- für RCL II ≤ 75 mg/kg.
Für NRW bedeutet die mit der EBV (Kabinettsfassung) geplante PAK-Feststoff-Grenzwertfestsetzung somit bereits eine Verschärfung innerhalb der bestehenden RCL-Qualitätsklassen (RCL I und RCL II).
Im Rahmen der im Sommer 2017 gebildeten Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Bodenschutz und Abfallwirtschaft (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA), sowie der Unterarbeitsgruppe „EBV“, wurden im Frühjahr 2019 sodann rund 250 weitere Änderungsanträge zur EBV-Kabinettfassung erarbeitet und vorgelegt.
Einer dieser Änderungsanträge sieht dabei für RC 1 eine weitere Verschärfung des PAK Feststoffgrenzwertes von ≤ 10 mg/kg auf 5 ≤ mg/kg vor.
Diese schon seit Jahren im Rahmen des Verordnungsverfahrens diskutierte Grenzwertverschärfung wurde von Seiten der vero-Fachgruppe RB seit jeher mit dem Einwand drohender, weiterer Stoffstromverschiebungen innerhalb der bestehenden RC-Baustoff-Klassen in NRW kritisiert und abgelehnt.
Um den konkreten Einfluss einer solchen Reduzierung auf die Stoffstromverschiebung für RC-Baustoffe in NRW (zahlenmäßig) nachweisen zu können, hat die vero Fachgruppe RB daher die KM GmbH für Straßenbau- und Umwelttechnik – Ingenieurbüro und Prüfinstitut Dr.-Ing. Klaus Mesters – (Bochum) mit einem entsprechenden Gutachten beauftragt.
Das kürzlich finalisierte Gutachten der KM GmbH
„Einfluss der Reduzierung des PAK-Gehaltes von 10 mg/kg auf 5 mg/kg für RC 1 gemäß geplanter Mantelverordnung auf den Stoffstrom qualitätsgesicherter RC-Baustoffe NRW“
können Sie hier abrufen: B 19/08/1175.
Zusammenfassendes Ergebnis des Gutachtens:
Allein die Veränderung von 10 mg/kg auf 5 mg/kg würde auf Grundlage der Auswertung der KM GmbH eine Stoffstromverschiebung von 38 % bedeuten, d. h. dass 38 % der Gesamtmenge in die schlechtere Qualität RC 2 einzustufen wäre.
In NRW liegt die derzeitige Gesamtanfallmenge an RC-Baustoffen bei rund 14 Mio. t, geschätzte 80 % davon sind der RC 1 Qualität zuzuordnen. Unter Berücksichtigung des o.g. Anteils von rd. 38 % würde dies einem Massenstrom von knapp 4,3 Mio. t/a entsprechen, d. h. dass es hierdurch zu einer beträchtlichen Stoffstromverschiebung kommen würde.