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Genehmigungen, Flächen & Regionalpläne

Heilquellenschutzgebiets-Verordnung für die staatlich anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont in Kraft getreten

Das Verwaltungsverfahren zur Neuausweisung eines Heilquellen-Schutzgebietes für die Heilquellen in Bad Pyrmont ist mittlerweile abgeschlossen. Die Heilquellenschutzgebiets-Verordnung tritt nun am 28. April 2020 in Kraft.

Der Verband hatte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine umfangreiche Stellungnahme verfasst, in dem wir auf die Betroffenheit diverser Rohstoffbetriebe aufgrund ihrer Lage im Randbereich des Heilquellenschutzgebietes aufmerksam gemacht haben. Zusammen mit Einwendungen im Rahmen des Erörterungstermins konnte der Verband erreichen, dass für die betroffenen Mitgliedsunternehmen an der Weser keine Einschränkungen der Rohstoffgewinnung aufgrund der Heilquellenschutzgebiets-Verordnung resultieren.

Dadurch wurde die oberflächennahe Kies- und Sandgewinnung im Hinblick auf den Schutzzweck nicht als bergbauliche Maßnahme gewertet. Dieser Auffassung ist der Landkreis Hameln-Pyrmont als federführende Genehmigungsbehörde gefolgt. Damit greifen die Verbote der Heilquellenschutzgebietsverordnung nicht, obwohl einige Kiesbetriebe innerhalb der quantitativen Schutzzone B liegen.

Der Verordnungstext sowie die Anlagen der Verordnung (Anlage über genehmigungspflichtige und verbotene Handlungen innerhalb des Schutzgebietes und Karten) können, über folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden:

https://www.hameln-pyrmont.de/Heilquellenschutzgebietsverordnung_Bad_Pyrmont