Novellierung des Heilquellenschutzgebiets Bad Pyrmont: vero-Mitgliedsunternehmen von Schutzgebiet nicht betroffen
Im Zuge der Neuausweisung des Heilquellenschutzgebietes für die Heilquellen in Bad-Pyrmont, hatte der Verband im Sommer eine umfangreiche Stellungnahme verfasst und zusätzlich seine Bedenken im Rahmen des Erörterungstermins vorgetragen. Die Abwägung aller Einwendungen ist inzwischen abgeschlossen und das Ergebnis ist positiv: vero-Mitgliedsunternehmen an der Weser sind von der Schutzgebietsausweisung nicht mehr betroffen.
In der Heilquellenschutzgebietsverordnung hatte der Verband den Hinweis gegeben, dass die oberflächennahe Kies- und Sandgewinnung im Hinblick auf den Schutzzweck nicht als bergbauliche Maßnahme gewertet kann. Dieser Auffassung ist der Landkreis Hameln-Pyrmont als federführende Genehmigungsbehörde gefolgt. Damit greifen die Verbote der Heilquellenschutzgebietsverordnung nicht, obwohl einige Kiesbetriebe innerhalb der quantitativen Schutzzone B liegen.