Hinweisgebersystem wird künftig Pflicht!
Immer mehr Gesetzesvorhaben verfolgen explizit den Zweck, die Integrität der Gesetzesadressaten zu stärken. In diesen Zusammenhang lässt sich auch die EU-Whistleblower-Richtlinie einordnen, die am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Im Kern besteht für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sowie für Unternehmen bestimmter Branchen die Pflicht, ein Meldesystem für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen einzurichten. Die Hinweise sollen sich auf Verstöße gegen das EU-Recht in Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz etc. beziehen. Aber auch für die Meldung von Verstößen gegen nationales Recht kann das Meldesystem genutzt werden.
Einzelheiten und Hintergründe hierzu finden Sie auf der Homepage unseres Kooperationspartners Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft:
Hinweisgebersystem wird künftig Pflicht! | Grant Thornton (wkgt.com)
Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat hierzu ein webbasiertes Hinweisgebersystem entwickelt, das die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie erfüllt, datenschutzkonform ist und nicht zuletzt die internen Ressourcen der Unternehmen schont. Weitere Details finden Sie hier:
GT EU Whistleblower Solution | Grant Thornton (wkgt.com)