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Tarif & Arbeitsrecht

Hitzefrei im Arbeitsverhältnis

Der Sommer hat bereits begonnen und die Hitze verbreitet sich wieder im Lande. Dabei stellt sich die Frage, welche Pflichten den Arbeitgeber treffen.

Diesem Thema sind wir in unserem neuen Rundschreiben nachgegangen, welches Sie bei Interesse anfragen können. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Kolodzey gerne zur Verfügung unter 0203/99239-36 oder unter kolodzey@baustoffverbaende.de.