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Genehmigungen, Flächen & Regionalpläne

Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) plant die Aufstellung eines länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz.

Im Rahmen der Unterrichtung gemäß § 9 Abs. 1 ROG wurden wir über die Planungen des BMI informiert. Aufgrund der großen Hochwasserschäden der jüngeren Vergangenheit und des Klimawandels soll der Hochwasserschutz verbessert werden. Mit Unterstützung des Bundesinstituts für Stadt-, Bau und Raumforschung (BBSR) hat das BMI ein Konzept entwickelt, das unter anderem auf die Struktur der geplanten Gebiete und das Verhältnis zu Wasserwirtschaft und Landesplanung eingeht.

Nach einer ersten Durchsicht fällt auf, dass durch den geplanten länderübergreifenden Raumordnungsplan nicht die Planungshoheit der Länder tangiert werden soll. Es sollen demnach keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden. Vielmehr sollen die geplanten Vorgaben im Rahmen der jeweiligen Abwägungen auf Ebene der Regional- oder Bauleitplanung als „Grundsätze der Raumordnung“ beachtet werden.

Soweit Sie Planungen oder Maßnahmen, die für die Planaufstellung relevant sein könnten, beabsichtigen oder eingeleitet haben, sollen diese dem BMI zugeleitet werden.

Des Weiteren wird unser Dachverband MIRO eine Stellungnahme zu dem vorliegenden Konzept abgeben. Wir bitten Sie, uns Hinweise oder Anregungen (auch sachdienliche Studien/Berichte) bis zum 9. April 2020 telefonisch oder per E-Mail an david.tigges@vero-baustoffe.de mitzuteilen.

Ein erster Planentwurf soll dann voraussichtlich im September 2020 erfolgen.