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Eilmeldungen

Hochwasserschäden: Steuerentlastungen (NRW/RLP) / Förderung (NRW.BANK)

Vor dem Hintergrund der jüngsten Unwetterereignisse sind jedenfalls in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen steuerrechtliche Maßnahmen in Kraft gesetzt worden („Katastrophenerlass“). Diese sehen auch Regelungen für betroffene Unternehmen vor.

Zu den entsprechenden Veröffentlichungen gelangen Sie über folgende Links:

Für NRW:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2021-07-16_katastrophenerlass.pdf

Für Rheinland-Pfalz:
https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Presse/2021-07-16_RP_Katastrophenerlass.pdf

Darüber hinaus existiert ein Förderungsprogramm der NRW.BANK, welches sich auch an Unternehmen richtet. Diesbezügliche Informationen finden Sie z. B. unter: https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/.