Hochwasserschäden: Steuerentlastungen (NRW/RLP) / Förderung (NRW.BANK)
Vor dem Hintergrund der jüngsten Unwetterereignisse sind jedenfalls in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen steuerrechtliche Maßnahmen in Kraft gesetzt worden („Katastrophenerlass“). Diese sehen auch Regelungen für betroffene Unternehmen vor.
Zu den entsprechenden Veröffentlichungen gelangen Sie über folgende Links:
Für Rheinland-Pfalz:
https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Presse/2021-07-16_RP_Katastrophenerlass.pdf
Darüber hinaus existiert ein Förderungsprogramm der NRW.BANK, welches sich auch an Unternehmen richtet. Diesbezügliche Informationen finden Sie z. B. unter: https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/.