Skip to main content
Logo vero Baustoffe
Genehmigungen, Flächen & Regionalpläne

Hochwasserfolgen

Mit Blick auf die Schadensereignisse in Erftstadt-Blessem infolge des Hochwassers vom Juli will die Landesregierung die Abbaustätten ermitteln, bei denen es infolge eines hochwasserbedingten Wasserzustroms zu sich ausbreitenden, rückschreitenden Erosionen kommen kann. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium (MULNV) hat zum geplanten Vorgehen einen schriftlichen Bericht vorgelegt.

Hierbei wird zwischen den unter Bergaufsicht stehenden und den übrigen Bodenschatzgewinnungen unterschieden.

Für die unter Bergaufsicht stehenden Vorhaben hat die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde eine entsprechende Risikoanalyse und -bewertung durchgeführt. Hierzu hat die Bezirksregierung zunächst die betreffenden Unternehmen zur Vorlage einer (ggf. mit Unterstützung durch Sachverständige zu erarbeitenden) Gefährdungsbeurteilung bis zum 3. Dezember 2021 aufgefordert. Auf dieser Grundlage wird dann geprüft, ob für eine umfassende Risikoanalyse und -bewertung weitere Erhebungen und Untersuchungen erforderlich sind und ob hierfür sowie für ggf. auszuarbeitende Handlungsempfehlungen andere sachverständige Stellen hinzugezogen werden müssen. Dies soll schnellstmöglich erfolgen.

Eine derartige Gefährdungsbeurteilung soll auch für die Vorhaben der oberirdischen Bodenschatzgewinnung erstellt werden, die nicht dem Bergrecht unterliegen, aber in überschwemmungsgefährdeten Bereichen liegen.

Aufgrund der hier deutlich höheren Anzahl muss jedoch zunächst die Reihenfolge einer möglichen Gefährdung ermittelt werden. Hierzu wurden gemeinsam mit den Bezirksregierungen und dem Geologischen Dienst verschiedene Prüfkriterien entwickelt und abgestimmt, basierend z.B. auf der Lage des Vorhabens im Überschwemmungsgebiet, die Abbautiefe etc. Im Ergebnis werden die Vorhaben so in drei Kategorien unterteilt, die den Rahmen vorgeben, in welcher zeitlichen Reihenfolge für die einzelnen Vorhaben eine Gefährdungsbeurteilung erarbeitet werden muss.

Die zuständigen Behörden werden die Betreiber in der Reihenfolge der Prioritätenliste zur Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung auffordern. Sollte sich bei einzelnen Vorhaben herausstellen, dass eine konkrete Gefahr vorliegt oder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten ist, sollen entsprechend geeignete Maßnahmen geregelt werden.