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Tarif & Arbeitsrecht

Corona-Impfungen in den Betrieben

Ab dem 7. Juni 2021 werden auch die Betriebsärzte bundesweit in die dezentrale COVID-19-Impfkampagne einbezogen.

Anfangs wird nur eine begrenzte Liefermenge pro Woche an Impfstoffen für die Betriebsärzte zur Verfügung stehen. Daher steht jedem Betriebsarzt zunächst nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt sind die Anbindung des Betriebsarztes an das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie eine geeignete Infrastruktur zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Handhabung der Impfstoffe gegen COVID-19.

Von der BDA wurde hierfür eine Handlungshilfe zur Verfügung gestellt. Diese erläutert die Bestellvorgaben und Lieferung der Impfstoffe einschließlich des Impfzubehörs und informiert zu wichtigen Punkten bei der Vorbereitung und Verabreichung der Impfstoffe. Diese Handlungshilfe wird auch auf der Website www.wirtschaftimpftgegencorona.de unter der Rubrik „Impfstoffe & Zubehör“ veröffentlicht.