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Termine & Veranstaltungen

Hinweis auf DEHSt-Infoveranstaltung zur BECV am 8. April 2022

Gemäß der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) können Unternehmen berechtigter Branchen bis zum 30. Juni 2022 erstmalig eine Entlastung vom nationalen CO₂-Preis rückwirkend für 2021 beantragen. Diese Entlastung bezieht sich lediglich auf CO₂-Emissionen, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen und im Zusammenhang mit der Produktion anfallen (d.h. CO₂-Kosten aus der Logistik werden beispielsweise nicht entlastet).

Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat nunmehr für den 8. April 2022 von 10 bis ca. 15 Uhr eine kostenfreie Informationsveranstaltung hierzu angekündigt. Diese findet online statt und erfordert keine Anmeldung. Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link:
https://www.dehst.de/SharedDocs/termine/DE/Veranstaltungen/2022/08-04-22-nehs-Infoveranstaltung-BEHG-Carbon-Leakage.html;jsessionid=1BCBE5ED3AB96688A4B0CAB18D51AD29.2_cid321