Kein Urlaubsanspruch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell
Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst entschieden, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von besteht. In der Freistellungsphase bestehe keine Arbeitspflicht und daher auch kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub, so das BAG.
Die vollständige Pressemitteilung Nr. 30/19 zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Urteil vom 24. September 2019, Az.: 9 AZR 481/18 finden Sie unter dem Stichwort Altersteilzeit im Blockmodell – Urlaub für die Freistellungsphase unter folgendem Link