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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

Fortführung der KfW-Förderung von Neubau und Sanierungen

Nach dem am 24. Januar durch das Bundeswirtschaftsministerium ein KfW-Förderstopp bei Neubauten und Sanierungen verkündet wurde, sollen nun alle bis zum 24. Januar eingegangenen Anträge bewilligt werden, sofern sie förderfähig sind.

Minister Habeck und Ministerin Geywitz haben in ihren jeweiligen Schreiben an die Fraktionen das künftige Vorgehen konkretisiert.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des bbs.