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Politisches

Landtag verabschiedet Klimagesetz - kostenloses Beratungsangebot der Klima- und Energieagentur

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) bietet KMU ein umfassendes Beratungs- und Dienstleistungsangebot, um die Wirtschaft bei der Umsetzung der Ziele der niedersächsischen Landesregierung in Sachen Klimaschutz zu unterstützen.

Die gesetzliche Grundlage für diese Einrichtung des Landes Niedersachsen, die bereits im Jahr 2014 gegründet wurde, ist das Niedersächsische Klimagesetz, welches vom Landtag am 9.12.2020 verabschiedet wurde. Der Verband hatte dazu im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr eine Stellungnahme abgegeben.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz führt zum neuen Klimagesetz Folgendes aus:

Mit dem niedersächsischen Klimagesetz wird das Thema Klimaschutz in der Landesverfassung verankert, der landesweite Energiebedarf soll bis zum Jahr 2040 komplett durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden und Niedersachsen verpflichtet sich zur Klimaneutralität bis 2050.“

In Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit (NAN), bietet die KEAN nun zur raschen Umsetzung der Ziele des niedersächsischen Klimaschutzgesetzes für KMU sogenannte Impuls-Beratungen in folgenden Themenfeldern:

Energieberatung:
Solarenergie für Unternehmen
Energie- und Materialeffizienz

Damit die Umsetzung nicht an finanziellen Hürden scheitert, berät die KEAN zudem über entsprechende Förderprogramme, etwa:
- zur Einführung von energieeffizienter Technik,
- zur Energieberatung oder
- zur Einführung erneuerbarer Energien.

Vorgehen bei Beratungsbedarf:

1. Beratungsgutschein vom regionalen Kooperationspartner anfordern: www.klimaschutz-niedersachsen.de/energieberatung/unternehmen/Impulsberatung-fuer-kmu-energie-material.php#Impulsberatung-Plus
2. Passenden Berater aus dem Beraterpool auswählen: www.klimaschutz-niedersachsen.de/impulsberatung-kmu/beraterliste
3. Gutschein ausgefüllt und unterschrieben an Berater senden.
4. Beauftragung und Abrechnung erfolgen über die KEAN.

Durch die Beratung der Wirtschaft will die KEAN auch in Erfahrung bringen, an welchen konkreten Punkten die Umsetzung von Maßnahmen eventuell noch hakt. Diese Erkenntnisse werden dann an die zuständigen politischen Gremien bzw. das Umwelt- und Klimaschutzministerium weitergeleitet.

Vielfältige weitergehende Informationen sind in einer Präsentation der KEAN aufgeführt, die im Rahmen des Arbeitskreises Umwelt der UVN seitens der KEAN vorgetragen wurden. Diese stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.