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Tarif & Arbeitsrecht

Korrektur zu den Abtretungsregelungen in Arbeitsverträgen

In unserem Newsletter vom 28.01.2022 haben wir Sie über das Gesetz für faire Verbraucherverträge und die damit einhergehende Neuregelung informiert. Diese Neuregelung regelt Fragen der Wirksamkeit/Unwirksamkeit von Regelungen, die die Abtretbarkeit von auf Geld gerichteten Ansprüchen des Vertragspartners ausschließen.

Nach den uns bis dahin vorliegenden Informationen sollte ein Inkrafttreten der neuen Regelung zum 01.03.2022 erfolgen. Es hat sich herausgestellt, dass unsere Information hinsichtlich dieses Datums nicht korrekt war, sondern die entsprechende Regelung bereits zusammen mit anderen Teilen des entsprechenden Gesetzes schon am 01.10.2021 in Kraft getreten ist.

Eine unmittelbare „Problemlage“ größeren Umfangs dürfte aus den unterschiedlichen Daten unseres Erachtens nicht resultieren; sollten Sie jedoch in der Zeit seit 01.10.2021 Zahlungen an Dritte (z.B. Banken, an die ein Arbeitnehmer Teile seiner Vergütung abgetreten hat) mit der Begründung verweigert haben, dass im entsprechenden Arbeitsvertrag (Anmerkung: nicht Tarifvertrag!) ein Abtretungsverbot geregelt ist, so bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle.

Selbstverständlich steht Ihnen die Geschäftsstelle auch für weitere Fragestellungen aus dem Bereich „Lohnabtretung / Lohnpfändung“ zur Verfügung.