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Politisches

Orientierungsbericht der Regierungskommission "Eine moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen"

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 15.01.2019 die Einrichtung der Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“ beschlossen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung dauerhaft zu sichern.

Die Regierungskommission soll Empfehlungen zur Vereinfachung und Optimierung der Verwaltung erarbeiten. In diesem Zuge soll sie weite Teile der Landesverwaltung unter Einbeziehung externer Expertise einer Revision unterziehen.

Eine Orientierung über den derzeitigen Stand der Arbeit gibt der Orientierungsbericht aus der 5. Sitzung der Regierungskommission.

Als größte Herausforderungen und damit als ihre Arbeitsschwerpunkte hat die Regierungskommission Folgendes identifiziert:
• die zu lange Dauer von Großgenehmigungsverfahren,
• die Förderstruktur des Landes, die aus Sicht der (potenziellen) Förderungsbegünstigten unübersichtlich ist und zudem die möglichen Verwaltungssynergien nicht immer optimal nutzt,
• die Strukturen zur Unterstützung der regionalen Landesentwicklung.

Die Regierungskommission geht dabei methodisch stets so vor, dass zunächst eine Analyse der aktuellen Herausforderungen und Defizite der Verfahren (Problemlagen) vorgenommen wird und dann auf diese Problemlagen bezogene Lösungsansätze für eine Verbesserung der Verfahren entwickelt werden. Bei der Identifizierung der Problemlagen wurden Hinweise von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden analysiert. Der Verband hatte ebenfalls im Vorfeld Fälle extrem langer Genehmigungsverfahren an das MW übermittelt, die bei Landkreisen und Landesbehörden anhängig waren oder immer noch sind.

Im Bereich der Großgenehmigungsverfahren hat die Regierungskommission bereits eine Reihe von Ursachen der Verfahrensverzögerungen identifiziert (vgl. Anlage Abschnitt C.I.2.) und erste Reformansätze und -vorschläge entwickelt (vgl. Anlage Abschnitt C.I.3.).

In Bezug auf die Arbeit der Regierungskommission ist jedoch zu beachten, dass sie sich allein auf ausgewählte Landesbehörden bezieht, nicht jedoch die Arbeit der kommunalen Behörden betrachtet, die häufig Genehmigungsbehörden für Verfahren unserer Mitgliedsunternehmen sind. Dieser Umstand wurde durch den Verband gegenüber dem MW deutlich gemacht.

Klageverfahren

Zur Beschleunigung von Klageverfahren hatte das MW zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der eine Wiederaufnahme der materiellen Präklusion vorsieht. Dadurch sollten Einwendungen im Gerichtsverfahren, die nicht schon im Verwaltungsverfahren vorgetragen wurden, ausgeschlossen werden. Der Vorschlag des MW sah eine Präklusionsregelung mit Einwendungsfristen von zwei Monaten vor. Dies sollte einerseits den berechtigten Interessen der Bürger wie auch der Umweltverbände an einer sorgfältigen Prüfung der Planung entgegenkommen. Auf der anderen Seite sollte es diese aber zu einer konzentrierten Mitarbeit anhalten und ausschließen, dass möglicherweise Argumente in missbräuchlicher Weise zurückgehalten werden, um im Gerichtsverfahren bessere Chancen auf eine Projektverzögerung zu erhalten.

Dieser Antrag hat im Bundesratsplenum am 20.12.2019 keine Mehrheit gefunden. Das MW will sich jedoch auf politischer Ebene weiter um eine entsprechende Lösung bemühen.

Weitere Ansätze zur Reduzierung des Klageaufkommens oder der Beschleunigung von Klageverfahren werden derzeit im interministeriellen Arbeitskreis (IMAK) „Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ des MW entwickelt. Sie bedürfen anschließend noch der kommissionsinternen Diskussion. Etwaige Ergebnisse werden ggf. im Abschlussbericht der Regierungskommission dargestellt.

Gewerbeaufsichtsämter

Bei der Gewerbeaufsichtsverwaltung wurden u. a. Möglichkeiten zur Beschleunigung der Prozesse von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) untersucht und ein Maßnahmenkatalog erarbeitet (abgedruckt als Anlage E.4.). Das MU bereitet in diesem Zusammenhang zurzeit eine Bundesratsinitiative zur Änderung des BImSchG vor. Mit der Gesetzesänderung soll erwirkt werden, dass in die Öffentlichkeitsbeteiligung nur noch die tatsächlich örtlich betroffene Öffentlichkeit einbezogen werden soll.

Die vorgenannte Bundesratsinitiative befindet sich zurzeit in der Abstimmung. Sie wird voraussichtlich zu Beginn des Frühjahrs 2020 in den Bundesrat eingebracht.

Zudem strebt das MU an Zulassungs- und Anzeigeverfahren, die bei den Gewerbeaufsichtsämtern angesiedelt sind, durch eine stärkere Digitalisierung effizienter zu gestalten. Gleiches gilt für wasserrechtliche Zulassungsverfahren, die beim NLWKN angesiedelt sind.

Ämter für regionale Landesentwicklung

Die Ämter für regionale Landesentwicklung bzw. deren Leitungen, die Beauftragten der Landesregierung für regionale Landesentwicklung, könnten eine stärkere Rolle bei der Koordination von Großgenehmigungsverfahren übernehmen. Hierzu ist zu klären, in welchen Verfahren bzw. in welchen Verfahrenskonstellationen und mit welchen Aufgaben diese neue Verfahrensrolle geschaffen werden soll.

Es besteht für uns als Verband gemeinsam mit den UVN die Möglichkeit, zum vorliegenden Bericht eine Stellungnahme abzugeben. Wir bitten daher unsere Mitgliedsunternehmen, uns Vorschläge oder Hinweise bis zum 9. März 2020 zukommen zu lassen.