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Tarif & Arbeitsrecht

Kurzarbeit in Rheinland-Pfalz/Saarland in Betrieben ohne Betriebsrat

Im aktuellen Rahmentarifvertrag für die Naturstein- und Naturwerkstein-Industrie in Rheinland-Pfalz/Saarland sind Regelungen zu Kurzarbeit enthalten.

In diesem Tarifvertrag ist eine Besonderheit für Betriebe, in denen ein Betriebsrat nicht besteht, geregelt.

Wenn der oben genannte Rahmentarifvertrag im konkret betroffenen Arbeitsverhältnis anwendbar sein sollte und Sie in Ihrem Unternehmen/Betrieb Kurzarbeit einführen möchten und im Betrieb kein Betriebsrat bestehen, so bitten wir um möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle.