Skip to main content
Logo vero Baustoffe
Gesetzliche Änderungen

Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010: Neuer Entwurf für die 2. Beteiligung

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat im Jahr 2018 das Verfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 eingeleitet. Der Landesentwicklungsplan beinhaltet als landesweiter Raumordnungsplan Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, die für das ganze Land Schleswig-Holstein einschließlich des Küstenmeeres oder für die räumliche Beziehung der Landesteile untereinander von Bedeutung sind.

Der Verband hatte zum ersten Entwurf eine Stellungnahme abgegeben. Nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens wurde jetzt ein zweiter Entwurf erstellt. Diesen zweiten Entwurf hat die Landesregierung am 24. November 2020 gebilligt und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens hierzu beschlossen. Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens erhalten die Öffentlichkeit und die Beteiligten gemäß § 5 Absatz 5 LaplaG erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.

Das Beteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 beginnt für die Beteiligten und die Öffentlichkeit am 8. Dezember 2020 und endet mit Ablauf des 22. Februar 2021.

Das Beteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf beschränkt sich gemäß § 9 Absatz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) auf die gegenüber dem ersten Entwurf geänderten Teile der Planunterlagen.

Die Landesplanungsbehörde legt fest, dass für das Beteiligungsverfahren nach § 9 Absatz 3 ROG und aufgrund der fortgeschrittenen Planung abweichend von den Vorschriften des LaplaG und des ROG die Absätze 2 und 3 des § 5a LaplaG anzuwenden sind.

Bereitstellung der Unterlagen zum zweiten Entwurf
Nach § 5a Absatz 2 LaplaG ersetzt die Landesplanungsbehörde die Auslegung der Unterlagen durch eine Veröffentlichung im Internet. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite www.bolapla-sh.de/plan/lep-02.

Wir bitten unsere schleswig-holsteinischen Mitgliedsunternehmen, den Entwurf hinsichtlich eigener Planung zu überprüfen und uns diesbezügliche Änderungswünsche bis spätestens Freitag, 15. Januar 2021, mitzuteilen an: jan.janssen@vero-baustoffe.de.