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Gesetzliche Änderungen

Landeskreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet

Die Vorgaben des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurden nun in NRW in einem neuen Landesabfallgesetz umgesetzt. Am Mittwoch, dem 26. Januar 2022, hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen in zweiter Lesung das neue Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG) verabschiedet. Die Novellierung des Landesabfallgesetzes war erforderlich, um es inhaltlich an das Kreislaufwirtschaftsrecht des Bundes und der Europäischen Union anzupassen. Hierzu zählt z. B. die Übernahme der fünfstufigen Abfallhierarchie (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung). Zudem sollen gemäß § 2 des neuen Gesetzes Baumaßnahmen der öffentlichen Hand so geplant werden, dass Sekundärbaustoffe gleichberechtigt mit Primärrohstoffen eingesetzt werden können. Bei Erfüllung der technischen und umweltrelevanten Anforderungen sollen recycelte Materialien sogar bevorzugt werden.

Mangelnde Akzeptanz von RC-Baustoffen am Markt und sogar der kategorische Ausschluss von RC-Baustoffen bei öffentlichen Ausschreibungen sind ein großes Problem der Recycling-Branche. So kann die Branche sich eigentlich über die Schaffung dieser gesetzlichen Rahmenbedingung für den Einsatz von RC-Baustoffen freuen. Jedoch sind die neuen Bestimmungen in § 2 LKrWG nicht justiziabel. Ob die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion im Rahmen der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung gerecht wird und ihre Ausschreibungspraxis ändern wird, wird sich zeigen.

Den vollständigen Gesetzesentwurf des beschlossenen Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes NRW als Gegenüberstellung zum Abfallgesetz finden sie unter nachfolgendem Link: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-14405.pdf