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Gesetzliche Änderungen

Landeswassergesetz NRW

Nach der Streichung des Abgrabungsverbotes im § 35 Abs. 2 Landeswassergesetz mit aufschiebender Bedingung zum 1. Oktober d. J. hat das Landesumweltministerium NRW nunmehr auch den Entwurf einer dazu ergehenden landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung vorgestellt.

Diesen Entwurf lehnen wir ab. Die Argumente entnehmen Sie bitte unserer beigefügten Stellungnahme und den Ausführungsbestimmungen an das Umweltministerium. Mit dieser Stellungnahme werden wir auch Kabinettsmitglieder und Politiker anschreiben sowie die Gewerkschaften und um Unterstützung bitten, damit diese Verordnung in der nunmehr vorgelegten Form nicht ergeht.

Den Entwurf der Verordnung und den Entwurf der Fachgrundlage fügen wir aus Gründen der Übersichtlichkeit noch einmal bei. Wir bitten auch Sie, sich an bekannte Kabinettsmitglieder oder Politiker der Regierungsfraktionen zu wenden, damit die Verordnung abgeändert wird und die Einzelfallprüfung in der Wasserschutzzone III künftig wieder möglich ist, wie es auch im Koalitionsvertrag festgelegt wurde (Seite 81).

Als Musteranschreiben erhalten Sie unseren Brief an Herrn Wirtschaftsminister Professor Pinkwart.

Ebenso haben wir die Gewerkschaften um Unterstützung gebeten.