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Gesetzliche Änderungen

Landeswassergesetz / Landesweite Wasserschutzgebietsverordnung

Mit Newsletter vom 01. und 09.07.2021 hatten Sie unsere Stellungnahme und unsere Anschreiben an maßgebliche Kabinettsmitglieder und Politiker erhalten.

Das Kabinett wird sich am 20.08. mit der Verordnung beschäftigen.

Wie wir erfahren konnten, werden die Bestandsschutzregelungen, die sich bisher im Landeswassergesetz befanden und sich auf ausgewiesene Rohstoffvorranggebiete bezogen, im § 9 der Verordnung übernommen werden.

Diesbezüglich wird auch die Situation in Köln (Rohstoffvorranggebiete wegen erfolgreicher Klage nicht rechtskräftig) und Detmold (Vorranggebiete auch ohne Eignungswirkung) mit abgedeckt werden, was wir insoweit schon einmal als Erfolg verbuchen.

Über den weiteren Vorgang werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Für Rückfragen steht Ihnen Raimo Benger zur Verfügung.