Entwurf Landeswassergesetz
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat diese Woche den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts veröffentlicht. Zu dem Gesetzesentwurf nebst Begründung wird am 3. Juni eine Verbändeanhörung stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Verbändeanhörung im schriftlichen Verfahren, also per Stellungnahme, durchgeführt. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Überarbeitung des Landeswassergesetzes (LWG).
Als Verband haben wir in den vergangenen Jahren intensiv für die Streichung des Abgrabungsverbots in § 35 Abs. 2 LWG geworben, da das LWG zwar in seiner Begründung die Abgrabung in bestimmten Wasserschutzgebieten ausnahmsweise ermöglichte, praktisch von dieser Ausnahmeregelung allerdings fast nie Gebrauch gemacht wurde und in der Regel keine BSAB-Ausweisungen in Wasserschutzgebieten erfolgten.
Wir konnten bereits die Wiedereinführung der Einzelfallprüfung in der Wasserschutzzone III (B) im Koalitionsvertrag platzieren.
In den letzten drei Jahren haben wir mit dem Umweltministerium zudem eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung verhandelt, die einerseits der Sicherstellung des Wassers und andererseits der Rohstoffgewinnung dienen soll.
Diese Verordnung, deren Teil für die Rohstoffgewinnung fertiggestellt ist, wird innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre veröffentlicht werden, nachdem sie auch für die anderen Industriezweige und sonstigen Bereiche fertiggestellt wurde.
Wir haben Ihnen den Entwurfstext für das Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts, die Lesefassung für das LWG und den Verteiler zur Verbändeanhörung beigefügt.
Im LWG wurde der Absatz 2 (Abgrabungsverbot) ersatzlos gestrichen. Zu dieser Streichung enthält die Begründung des Gesetzes folgende Passage:
Zu § 35 (Wasserschutzgebiete)
Das mit dem LWG 2016 erstmals geregelte Verbot der oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten wird gestrichen. Die in Erarbeitung befindliche landesweite Wasserschutzgebietsverordnung nach § 35 Absatz 1 Satz 2 wird zu diesem Thema Regelungen für die verschiedenen Schutzzonen enthalten.
Neben den für unsere Branche so wichtigen Änderungen bei den Wasserschutzgebieten, enthält der Gesetzesentwurf zahlreiche weitere Änderungen und Anpassungen.
Wir bitten Sie uns ihre Anregungen zu dem Gesetzesentwurf bis zum 29. Mai 2020 telefonisch oder per Mail an david.tigges@vero-baustoffe.de mitzuteilen.
Ansprechpartner:
Raimo Benger
David Tigges