Landkreis Göttingen verlängert Öffentlichkeitsbeteiligung zum Regionalen Raumordnungsprogramm
Der Landkreises Göttingen hat das öffentliche Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren, welches ursprünglich bis zum 30. April 2021 befristet war, bis zum 31.07.2021 verlängert.
Die diesbezügliche Bekanntmachung des Landkreises stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Alle zum RROP-Entwurf 2020 gehörenden Unterlagen sind unter dem Link www.landkreisgoettingen.de/regionalplanung noch bis zum 30.04.2021 abrufbar.
Die Frist zur Stellungnahme läuft somit am 31.07.2021 ab.
Mit Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Wir bitten unsere im Landkreis Göttingen tätigen Mitglieder, sich die Unterlagen hinsichtlich eigener Planungen anzusehen und uns bis 9. April 2021 Rückmeldung zu geben, sofern sich Ergänzungs- oder Änderungswünsche an Text oder Karten abzeichnen, damit wir diese in unsere Stellungnahme integrieren können.
Gerne stehen wir für Fragen und Anregungen zur Verfügung.