Landkreis Harburg: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Garlstorfer und Toppenstedter Wald“; Beteiligungsverfahren
Der Landkreis Harburg beabsichtigt, das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Garlstorfer und Toppenstedter Wald“, wie in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt, neu auszuweisen. Die Ausweisung dient der Sicherung des gleichnamigen Fauna-Flora-Habitat-Gebietes Nr. 230 „Garlstorfer und Toppenstedter Wald“.
Der Landkreis gibt die Gelegenheit, zum Verordnungsentwurf bis zum
18. Oktober 2019
eine Stellungnahme abzugeben (§ 22 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 14 (1) Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).
Die Verordnung, die dazugehörige Karte und die Begründung können im Internet unter
http://www.landkreis-harburg.de/lsggatowald
eingesehen werden.
Der Verband bittet seine in der Region Harburg tätigen Mitgliedsunternehmen anhand der beigefügten Karte zu prüfen, ob eine Betroffenheit eigener Planungen besteht.
Sollte dies der Fall sein, bitten wir bis spätestens 1. Oktober 2019 um Rückmeldung.