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Verfahren

Einstweilige Sicherstellung als Naturschutzgebiet – „Steinbruch Kohlenacker“

Im Newsletter vom 22.07.2022 hatten wir Sie darüber informiert, dass der Landkreis Marburg-Biedenkopf die Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Bereich des Gebiets „Steinbruch Kohlenacker“ plant. Zunächst soll die Fläche im Rahmen der einstweiligen Sicherstellung gesichert werden.

Hierzu wurde ein Entwurf der Sicherstellungsverordnung einschließlich Übersichts- und Abgrenzungskarten erstellt. Diese, sowie das offizielle Schreiben des Landkreises finden Sie im Anhang.

Im Rahmen des § 12 Abs. 3 HAGBNatSchG hat vero die Möglichkeit sich zu diesem Entwurf zu äußern. Die Frist für die Äußerung läuft bis zum 26.08.2022.

Sollten Sie hierzu eine Notwendigkeit sehen, bitte wir um Rückmeldung bis 19.08.2022.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Alexander Groß (gross@baustoffverbaende.de oder 0151/20561852) gerne zur Verfügung.