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Gesetzliche Änderungen

LBEG gibt Hinweise zur Datenkategorisierung gemäß Geologiedatengesetz

Das LBEG hat die Aufgabe übertragen bekommen, für Niedersachsen das Geologiedatengesetz (GeolDG) umzusetzen. Demgemäß hat das LBEG hierbei die Datenkategorie der Daten festzusetzen, die ihm seit dem Inkrafttreten des GeolDG auf Grundlage dieses Gesetzes übermittelt wurden. Zudem hat das LBEG auch die Datenkategorie der Daten festzusetzen, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grund des Lagerstättengesetzes oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an das LBEG übermittelt worden sind.

Das LBEG veröffentlicht die Bekanntgabe im Internet. Diese Kategorisierung wurde für die nachfolgenden Daten durchgeführt:

Bohrungen (Neudaten)
Wenn das LBEG einen Verwaltungsakt nach § 17 Abs. 3 GeolDG erlassen hat, können Sie mit untenstehendem Link die Bekanntgabe des verfügenden Teils für vier Wochen ab dem Erlass des Verwaltungsaktes einsehen.

Bohrungen (Altdaten)
Wenn das LBEG einen Verwaltungsakt nach § 29 Abs. 5 GeolDG erlassen hat, können Sie mit untenstehendem Link die Bekanntgabe des verfügenden Teils für vier Wochen ab dem Erlass des Verwaltungsaktes einsehen.

Sie können die geologische Untersuchung, deren Kategorisierung Sie einsehen möchten, wie folgt finden:

Durch Klick auf NIBIS® KARTENSERVER ist das Thema "Bohrungen und Profilbohrungen" aus den Themenkarten vorausgewählt. Die LBEG Bohrungs-ID (BID) kann auch im grünen Suchfenster eingegeben werden. Sofern die ausgewählte Bohrung kategorisiert wurde, können Sie durch Klick auf den Lagepunkt der Bohrung innerhalb der Frist von 4 Wochen den verfügenden Teil des Bescheides zur Kategorisierung der übermittelten Daten nach Geologiedatengesetz abrufen.

Ergänzung zur öffentlichen Bekanntgabe der Datenkategorisierung nach § 33 Abs. 8 i.V.m. § 29 Abs. 5 GeolDG (Kategorisierung für Standortauswahlverfahren)

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat dem LBEG gemäß § 33 Abs. 8 S. 1 GeolDG einen Vorschlag zur Entscheidung über die Datenkategorisierung der ihr am 30. Juni 2020 bereits zur Verfügung gestellten und von ihr für das Standortauswahlverfahren benötigten und entscheidungserheblichen Daten unterbreitet. Die Datenkategorisierung dieser Daten wurde im Oktober 2020 größtenteils vorgenommen. Nach Auswertung weiterer Akten konnten vom LBEG aktuell noch ausstehende 45 weitere Datensätze kategorisiert werden.

Die öffentliche Bekanntmachung des LBEG über die Kategorisierung dieser Daten können Sie seit dem 15.01.2021 einsehen unter: https://nibis.lbeg.de/geoldg_dkfestsetzung/

Öffentliche Bekanntmachung zum Umgang mit inhaberlosen Nachweisdaten

Im Ministerialblatt Nr. 2 vom 20.01.2021 (S. 111), informiert das LBEG mittels Aufgebotsverfahren darüber, dass Datensätze vorliegen, von denen der Inhaber nicht bekannt ist und die durch das LBEG nicht ermittelt werden können.

Das LBEG gibt die Bezeichnungen dieser inhaberlosen Daten in zwei Listen (Anlagenband 1 und Anlagenband 2) bekannt.

Zum weiteren Umgang mit diesen Daten führt das LBEG aus (Zitat):

Wird die Inhaberschaft eines oder mehrerer der in der Anlage genannten geologischen Daten beansprucht, ist dies innerhalb eines Jahres nach dem o.g. Veröffentlichungsdatum bei dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Stilleweg 2, 30655 Hannover, geltend zu machen. Meldet sich innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung der Aufforderung die Inhaberin oder der Inhaber nicht, wird das LBEG einen Ausschlussbescheid erlassen, mit dessen Bestandskraft die Daten inhaberlos werden.

Die kompletten Informationen zum Umgang des LBEG mit den Geologiedaten inklusive der Möglichkeit, diesbezügliche Fragen per E-Mail an das LBEG zu stellen, sind unter folgendem Link zu finden: https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/karten_daten_publikationen/geologiedatengesetz/hinweise-zur-offentliche-bekanntgabe-der-datenkategorisierung-des-lbeg-nach-geologiedatengesetz-geoldg-195500.html