Ukraine-Krieg / EU-Kommission genehmigt Liquiditätsbeihilfen
In der vergangenen Woche hat die EU-Kommission einen ersten Teil der von der Bundesregierung in Reaktion auf den Ukraine-Krieg geplanten Wirtschaftshilfen genehmigt. Dabei handelt es sich um ein KfW-Kreditprogramm, das seit heute unter folgendem Link zugänglich ist:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Sonderprogramm-UBR/
und um ein Bürgschaftsprogramm, für das ebenfalls bereits Anträge bei den jeweiligen Landesbehörden bzw. Banken gestellt werden können:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/buergschaften-laender-bund.html
Aus Sicht der Industrie entscheidend ist darüber hinaus ein weiterer Teil der angekündigten Wirtschaftsbeihilfen, bei dem Unternehmen eine Teilkompensation der gestiegenen Energiekosten beantragen können. Dieser wird derzeit noch vom Bundeswirtschaftsministerium vorbereitet und voraussichtlich zum 1. Juli 2022 rückwirkend für den Zeitraum ab Februar 2022 starten.