RROP 2020 für den Landkreis Friesland beschlossen
Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 18.03.2020 das Regionale Raumordnungsprogramm 2020 (RROP 2020) für den Landkreis Friesland als Satzung beschlossen.
Mit der Genehmigung der Satzung über die Neuaufstellung des RROP 2020 für den Landkreis Friesland gemäß § 5 Abs. 5 NROG vom 21.12.2020 mit dem Aktenzeichen ArL-WE. 19 -20303/455 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das Regionale Raumordnungsprogramm 2020 für den Landkreis Friesland genehmigt. Die Genehmigung erfolgte unter Auflagen und Hinweisen. Diese sind eingearbeitet.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 29.01.2021 im Amtsblatt (Nr. 1, 2021) tritt das RROP 2020 für den Landkreis Friesland gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S.2808) i.V.m. § 5 Abs. 6 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) in der Fassung vom 06.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.02.2020 (Nds. GVBl. S.30) in Kraft.
Gleichzeitig tritt das RROP 2003 für den Landkreis Friesland, bekannt gemacht am 10.09.2004, außer Kraft.
Zu jedermanns Einsicht liegen gemäß § 10 Abs. 2 und 3 ROG aus:
- Satzung über das RROP 2020, einschließlich der beschreibenden und der zeichnerischen Darstellung
- Begründung
- Umweltbericht
- Anlagen
- Landschaftsrahmenplan 2017
- Landwirtschaftlicher-Fachbeitrag 2015,
- Tabelle zum Siedlungsmodell
- Abgrenzung der mittelzentralen Kongruenzräume zusammenfassende Erklärung über die Ergebnisse der Umweltprüfung und der Beteiligung
- die alternativen Planmöglichkeiten und die vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen und Rechtsbehelfsbelehrung
Die vorbenannten Unterlagen entsprechen dem Satzungsbeschluss vom 18.03.2020 und der Genehmigung mit Nebenbestimmungen vom 21.12.2020.
Die Unterlagen können ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beim Landkreis Friesland eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist im Dienstgebäude des Landkreises Friesland, Fachbereich 61: Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement, Beethovenstr. 1, 26441 Jever, möglich.
Aus Gründen der aktuellen Anforderungen an den Infektionsschutz (COVID 19/ Corona-Virus) ist für die Einsichtnahme eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 04461/919-00 oder per E-Mail unter planung@friesland.de erforderlich.
Darüber hinaus stehen die Unterlagen unter folgender Internetadresse bereit:
https://www.friesland.de/planen-und-bauen/regionalplanung-und-raumordnung/
Unbeachtlich für die Rechtswirksamkeit des RROP 2020 gemäß § 11 Abs. 5 ROG sowie § 7 Abs. 1 Satz 2 NROG werden
• eine beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ROG sowie § 7 Abs. 1 Satz 1 NROG)
• beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs (§ 11 Abs. 3 ROG)
• eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über die Umweltprüfung (§ 11 Abs. 4 ROG)
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres gegenüber dem Landkreis Friesland unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Jahresfrist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 1 am 29.01.2021 für den Landkreis Friesland. Innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein Antrag auf Überprüfung von in der Satzung enthaltenen Vorschriften auf ihre Gültigkeit gestellt werden (Normenkontrolle gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung).