Landkreis Hildesheim: 1. Änderung der Satzung RROP 2016
Das Regionale Raumordnungsprogramm 2016 des Landkreises Hildesheim, als Satzung beschlossen vom Kreistag am 16.03.2016, wird wie folgt geändert:
Die Beschreibende Darstellung wird folgendermaßen geändert:
Abschnitt 3.1.2 Natur und Landschaft
In Ziffer 02 werden die Sätze 1 und 2 neu eingefügt: Die überregional bedeutsamen Kerngebiete des landesweiten Biotopverbundes sind in der Zeichnerischen Darstellung als Vorranggebiete Natura 2000, als Vorranggebiete Natur und Landschaft sowie als Vorranggebiete Biotopverbund — linienhaft festgelegt. Im Bereich Hainberg ist eine Querungshilfe über die BAB 7 festgelegt.
In der Zeichnerische Darstellung werden die nachfolgend beschriebenen und zeichnerisch in der anliegenden Karte im Maßstab 1:50.000 (Anlage) dargestellten Änderungen vorgenommen:
- Als Vorranggebiet „Natur und Landschaft" wird festgelegt:
Steinbruch Marienhagen Ost — Nordrand Thüster Berg — Erweiterung Külf-Kamm - Das Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Ton (Abschnitt 3.2.2 Ziffer 02) östlich Sarstedt wird im Westen reduziert und im Norden entsprechend erweitert.
- Das Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Kies (Abschnitt 3.2.2 Ziffer 02) nördlich Banteln wird im Rahmen eines Flächentauschs herausgenommen und durch das Gebiet südlich Brüggens ersetzt.
Die Änderung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim in Kraft.