LK Holzminden: Öffentlichkeitsbeteiligung Landschaftsschutzgebiet
Der Landkreis Holzminden beabsichtigt, Teilbereiche des Vogelschutzgebietes „Sollingvorland - Wesertal“ (V 68), welches Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 ist, als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen und es damit rechtsverbindlich nach EU-Recht zu sichern.
Nach EU-Recht ist es erforderlich, dass der Schutz und die Entwicklung der NATURA-2000-Gebiete in einer solchen Weise rechtsverbindlich abgesichert werden, dass auch die tatsächliche Verwirklichung der Erhaltungsziele sichergestellt ist. Die Umsetzung der Erhaltungsziele soll im vorliegenden Fall über die hoheitliche Sicherung als Landschaftsschutzgebiet erfolgen. Darüber hinaus werden im Zuge der Sicherung des Teilbereiches V 68 darunterliegende und angrenzende bestehende LSG im LK Holzminden an die geltenden Rechtsnormen angepasst bzw. aufgehoben.
Wir haben Gelegenheit, bis zum 6. Dezember 2019 zu der Neuverordnung Stellung zu nehmen.
Die LSG-Verordnung (Verordnungstext und kartografische Anlagen), können von der Homepage des Landkreises Holzminden heruntergeladen werden.
Unter folgendem Link und unter Eingabe des Passwortes (LSGHOL01600) finden Sie die Unterlagen:
Wir bitten unsere im Landkreis Holzminden tätigen Mitgliedsunternehmen uns über etwaige Betroffenheit durch die LSG-Neuverordnung bis spätestens 30. November 2019 zu informieren.
Ansprechpartner: Raimo Benger, Christian Grolig