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Gesetzliche Änderungen

Lobbyregister – Eintragung vero und a-vero erfolgt

Wie bereits mit Newsletter vom 11. Februar mitgeteilt, ist zum 1. Januar 2022 das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters“ (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) in Deutschland in Kraft getreten.

Es schreibt im Ergebnis verbindlich vor, dass eine Interessenvertretung auf Bundesebene nur noch dann rechtmäßig möglich ist, wenn sie auf Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität erfolgt. Umgesetzt wird das mit der Schaffung einer Registrierungspflicht für Interessenvertreter in einem öffentlich einsehbaren Lobbyregister.

Mit der Eintragung gehen verschiedene Pflichten für die konkrete Ausübung der Interessenvertretung einher. Frist für die erstmalige Eintragung ist der 28. Februar 2022.

vero und a-vero sind satzungsgemäß im Verbandsgebiet der Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein aktiv. Dementsprechend konzentrieren sich unsere Aktivitäten, insbesondere auf die Ebene dieser Bundesländer.

Gleichwohl besteht im Rahmen der Verbandsarbeit regelmäßig auch Kontakt sowohl zu Vertretern der Bundesregierung als auch zu Bundestagsabgeordneten. Daneben bestehen Mitgliedschaften in verschiedenen Vereinigungen, die ihrerseits eine Interessenvertretung auf Bundesebene wahrnehmen.

Daher haben wir uns ebenfalls im Lobbyregister eintragen lassen und können somit gewährleisten, dass auch weiterhin eine entsprechende Interessenvertretung für unsere Mitglieder erfolgen kann. Das Registrierungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen und die Eintragung erfolgt. Wir stehen damit wie bisher auch weiterhin für eine offene und integre Interessenvertretung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften.

Wir werden die weiteren Entwicklungen beobachten und kontinuierlich darüber berichten.